Suchen Sie Arbeit als Tänzerin in Schweizer Nachtclubs? Ihr Alter ist zwischen 20 und 30 Jahre und Sie haben Erfahrung in Striptease oder Table Dance, Lap Dance. 1. Beschreibung Als Europäerin (EU-Angehörige) können Sie mit einem Arbeitsvertrag unserer Agentur und einer durch uns beantragten Arbeitsbewilligung in Schweizer Nachtclubs als Tänzerin arbeiten. Als visumpflichtige Ausländerin (nicht EU) dürfen Sie maximum 8 Monate pro Jahr oder 8 Monate hintereinander als Tänzerin in der Schweiz arbeiten. Für das Einreisevisum benötigen Sie 4 durch unsere Agentur abgeschlossene Engagement-Verträge für Schweizer Nachtclubs. Kontaktieren Sie uns mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Arbeitsbeginn (Informationen bezüglich Visum siehe unten). Bei Interesse schicken Sie an artist@playagency.ch: - 5 professionelle Fotos in Showkleidern, 1 Foto nackt (wird nicht veröffentlicht) - Farbige Passkopie - Ihre Adresse und Telefonnummer 2. Gagenzahlung Die minimale Bruttogage für 23 Arbeitstage pro Monat beträgt ca. 4'100.- bis 4'700.- Schweizer Franken. Zusätzlich wird ein Anteil an die Reisekosten und medizinische Untersuchung bezahlt. Nach Abzug der Unfallversicherung, Quellensteuer, Krankenkasse, Alterspension, Agenturprovision und Apartmentmiete resultiert eine garantierte Auszahlung von netto minimum 2'200.- Schweizer Franken. Zusätzlich: Dollarbeteiligung beim Table Dance und Lap Dance (50/50) Zusätzlich: Umsatzbeteiligung 3. Die Agentur schickt Ihnen Verträge zur Unterschrift Bitte unterschreiben Sie die Verträge unten rechts und schicken diese im beiliegenden Briefumschlag sofort an die Agentur zurück. 4. Die Agentur retourniert Ihnen unterschriebene Vertragskopien Als Europäerin (EU) reisen Sie am 1. Tage des Engagements in die Schweiz und treten Ihre Arbeit an. Die Agentur besorgt Ihre Arbeitsbewilligung. Als visumpflichtige Ausländerin (Nichtangehörige der Europäischen Union) benötigen Sie ein Einreisevisum. In der Schweiz können Sie maximal 8 Monate pro Jahr oder 8 Monate hintereinander arbeiten. Von der Agentur erhalten Sie 4 unterschriebene, rote Vertragskopien. Vereinbaren Sie dann sofort auf der Schweizer Botschaft telefonisch einen Termin für den Visumantrag. Das Einreisevisum muss spätestens 6 Wochen vor Arbeitsbeginn beantragt werden. Für den Visumantrag müssen Sie mitnehmen : - die 4 Vertragskopien (für minimum 4 Monate Engagements) - Ihren gültigen Reisepass (mindestens 6 Monate über die Engagementsdauer gültig) - 3 Pass-Fotos Holen Sie 1 Woche vor dem Engagement Ihr Visum auf der Schweizer Botschaft ab. Nehmen Sie dazu Ihren Reisepass mit! 5. Buchen Sie Ihre Reise in die Schweiz  Telefonieren Sie dann der Agentur: 0041 44 242 40 40 oder schreiben Sie uns ein E-Mail an artist@playagency.ch und informieren uns über Ihre Ankunft. Vorbereitung auf die Arbeit in der Schweiz: In der Schweiz müssen Sie deutsch oder englisch sprechen können! Lernen Sie eine der beiden Sprachen so gut wie möglich. Kleidung: Für Table Dance - erotische Minikleidung oder ähnlich, geeignet für Table Dance Shows Für Striptease - minimum 3 verschiedene Striptease-Shows mit Choreographie, verschiedener Musik auf CD mit Ansagen in Deutsch oder Englisch und ca. 5 Minuten Musik pro Show. Verschiedene Showkostüme, nicht aufwändig, aber sexy. Für alle - geeignete Kleider für den Aufenthalt im Nachtclub. Telefonieren Sie nach Ihrer Ankunft in der Schweiz der Agentur: Telefon 044 - 242 40 40 staatlich konzessioniert Informationen zur Arbeit als Tänzerin in Schweizer Nachtlokalen